Der österreichische Berufsdetektiv (BD) ist in der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) definiert. 


Dabei handelt es sich um ein regelmentiertes Gewerbe mit speziellen Zugangsbestimmungen und einem

gesetzlichen „Befugniskatalog“.


Die Basis für eine erfolgreiche Arbeit ist die VERSCHWIEGENHEIT zwischen Auftraggeber und Berufsdetektiv.  


Bei folgenden Themen unterstützt der Berufsdetektiv:


- Ehe und Partnerschaft

- Sorgerecht

- Personen-, Schuldnersuche

- Erbrecht

- Nachbarschaftsstreitigkeiten

- Diebstahl, Sachbeschädigung

- Betrug, Veruntreuung

- Bedrohung, Stalking, Erpressung

- Mietrecht

- Arbeitnehmerüberprüfung

- Krankenstandsmissbrauch


…darüber hinaus in Fachgebieten wie:


- der Erstellung neuer und Überprüfung bestehender Sicherheitskonzepte

- dem Abhörschutz

- der GEGENOBSERVATION (hier wird geprüft, ob Sie selbst Ziel einer Observation sind)

 


Link zum Befugniskatalog und zur gesamten Rechtsvorschrift: §129, §130 GewO 1994